Profitieren Sie von meiner langjährigen Berufserfahrung!

Inkassoservice

Forderungsbeitreibung: außergerichtliche Mahnung, gerichtliches Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung

 

In jeder Branche gibt es säumige Zahler, die an ihre Zahlungsverpflichtung erinnert oder per Gericht zur Zahlung gezwungen werden müssen. Ich betreibe mit langjähriger Erfahrung das Inkasso sehr indiviudell. Ich gehe auf die Bedürfnisse und Vorstellungen meiner Kunden ein und erkläre bzw. bespreche jeden einzelnen Schritt meiner Vorgehensweise. Mir ist das vertrauensvolle Verhältnis zu meinen Kunden wichtig. Ja, eine Forderung beitreiben zu lassen, ist nicht kostenlos, aber meistens lohnt es sich eine kleine Investition zu tätigen, um sie später wieder zu bekommen!


Sie wollen Ihre Forderung durchsetzen? Am liebsten noch heute?


An erster Stelle steht das außergerichtliche Mahnschreiben, falls Sie das noch nicht selbst erledigt haben. Das bedeutet, dass der / die Schuldner(in) ein letztes Mal eine Zahlungsaufforderung mit der Ankündigung erhält, dass bei Nichtzahlung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wird. Ist die Zahlungsfrist "fruchtlos" (also ohne Erfolg / ohne Zahlung) verstrichen, so wird das Mahnverfahren eingeleitet. Nach Abschluss des gerichtlichen Mahnverfahrens hat man den Vollstreckungsbescheid in der Hand, mit dem die Zwangsvollstreckung eingeleitet wird. Diese kann ganz unterschiedlich sein, je nachdem, welche Angaben man vom /von der Schuldner(in) hat. Gerne berate ich Sie dazu ganz individuell.


Bin ich erfolgreich, das heißt, dass der / die Schuldner(in) an mich Ihre Forderung und meine Gebühren bezahlt hat, erhalten Sie Ihre Forderung von mir ausbezahlt. Meine Gebühren trägt also dann der / die Schuldner(in).  Ist mein Auftraggeber ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen, so stelle ich die Mehrwertsteuer aus meinen Gebühren dem Auftraggeber in Rechnung, da dieser die Mehrwertsteuer wiederum absetzen kann.


Ist eine Forderung nicht durchsetzbar, weil der / die Schuldner(in) nicht zahlen kann oder nicht mehr greifbar ist (verzogen, verstorben), so sind meine Kosten / Gebühren von Ihnen als Auftraggeber / Gläubiger zu bezahlen. Wie hoch die Kosten voraussichtlich sein werden, kann ich Ihnen gerne in einer Beratung berechnen. Allgemein bin ich bestrebt - auch im Sinne des Schuldners - die Kosten so gering wie möglich zu halten, aber bei möglichst hoher Effizienz.


Wichtig ist noch: Ich kann nur die Beitreibung unstreitiger Forderungen übernehmen. Sollte der Gegner bereits im Vorfeld Einwände gegen die Forderung haben (z. B. Ware nicht erhalten oder Leistung mangelhaft), dann kann ich Ihnen nur empfehlen, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.


Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme! Gerne können Sie mich anrufen und wir können in einem ersten Gespräch klären, welche Vorgehensweise für Sie persönlich geeignet ist.


Inkassounternehmen eingetragen beim Amtsgericht München, 371E-M2195 am 15.01.2019

 


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